§ 203 StGB
Strafrecht
Alle Mandatsgeheimnisse, nicht nur personenbezogene Daten: Kalkulationen, Margen, Gestaltungen, geplante Unternehmenskäufe.
Darf ich Mandatsgeheimnisse überhaupt an einen Dritten geben?
Ja, an mitwirkende Personen. Aber nur so viele Informationen wie nötig.




